Versicherung

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstanden allein 2014 durch Schlechtwetterfronten Schäden in Höhe von 310 Millionen Euro, 2016 waren es sogar über 800 Millionen Euro. Auch 2018 sind nach ersten Schätzungen bereits Schäden im zweistelligen Millionenbereich entstanden.
In vielen Fällen bleiben Hauseigentümer auf den Kosten sitzen, denn eine Wohngebäudeversicherung deckt lediglich Schäden durch Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8), Feuer, Blitz- und Hagelschlag ab.

Nicht versichert sind: Überschwemmung, Rückstau, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben etc. Schäden durch Hochwasser und Starkregen sind nur gedeckt, wenn der Eigentümer zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat. Laut GDV haben derzeit nur 41 Prozent der privaten Immobilienbesitzer in Deutschland eine solche Police abgeschlossen. Darin nicht enthalten sind Schäden, die aufgrund von Sturmfluten und Grundwasser entstehen.

Generell gilt bei Versicherungen, dass im Schadensfall eine Wiederherstellung in gleicher Art und Güte (meist Verbesserung) erfolgt. Bei einem Totalschaden kann sogar ein komplettes Haus ersetzt werden. Laut Statistiken sindd 15 von 19 Elementarereignissen auf Starkregen zurückzuführen. Nach einem Starkregen- bzw. Hochwasserereignis sollte der Schaden umfangreich dokumentiert (Fotos, Videos) und möglichst unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden – per Telefon, als Nachweis gerne auch (danach zusätzlich) per E-Mail oder Post. Dann sollte man sich vom Versicherer sagen lassen, was man weiter unternehmen soll.  Zu Beweiszwecken ist es empfehlenswert, sich diese Vorgaben vom Versicherer nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich geben zu lassen.

Besonders in der Versicherungswirtschaft muss darauf geachtet werden um welche Schadensart es sich handelt und ob Sicherungsmaßnahmen in Angriff genommen wurden. Schäden die beispielsweise entstehen, wenn oberirdisches Wasser durch Gebäudeöffnungen in das Gebäude eindringt im Falle eines Hochwasser- bzw. Starkregenereignisses, können durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Hingegen sind Schäden durch Grundwasser zum Beispiel wenn das unterirdische Grundwasser durch die Wände in das Gebäude einströmt nicht versicherbar. Auch Schäden, die durch einen Kanalrückstau entstehen sind nur versichert, wenn die Sicherungsmaßnahmen versagt haben. Dies setzt voraus, dass Sicherungsmaßnahmen vorhanden sind. Die Schäden an den Fahrzeugen übernimmt die Teilkaskoversicherung.

Da die Elementarschadenabsicherung an den Wohngebäudeversicherungs-Vertrag gekoppelt ist, ist es ratsam, Tarife verschiedener Anbieter für den gesamten Vertrag zu vergleichen.

„ZÜRS Geo” – Zonie­rungs­sys­tem für Über­schwem­mungs­ri­siko und Ein­schät­zung von Umwelt­ri­si­ken

Um das Risiko für die jeweilige Region einschätzen zu können, haben die deutschen Versicherer ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen „ZÜRS Geo“ entwickelt. Mit dem System können darüber hinaus auch Umweltrisiken eingeschätzt werden. Diese basieren auf einer vereinfachten hydrologischen Berechnung der Überflutung. Es lassen sich daraus 4 Gefährdungsklassen (GK) bilden. Aus dem Risiko einer Adresse lässt sich die Versichungsprämie ableiten.

Weiteres zu dem Thema Starkregen und Versicherung können sie hier auf der Seite der GDV nachlesen.Den aktuellen Naturgefahrenreport der GDV von 2018 finden Sie hier.